Das Honorar für Gerichts- und Privatgutachten wird ausschließlich nach den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) berechnet.
Das Honorar für Vorträge, Seminare und Beratungstage unterliegt der freien Vereinbarung und richtet sich nach dem Umfang und der Dauer der geplanten Veranstaltung.