MAG. IUR. PIA KRISTINA WALLNER 
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Fachgebiet: Berufskunde 

Gerichtsgutachten:

Die Bestellung von Sachverständigen in Gerichtsverfahren erfolgt durch einen gerichtlichen Auftrag - dabei handelt es sich um einen förmlichen Beschluss der Richterin oder des Richters. Gerichtsgutachten sind im Verfahren ein Beweismittel, das entweder von Amts wegen oder auf Antrag der Prozessparteien eingeholt wird. Art und Umfang des Gutachtens richten sich nach dem Auftrag des Gerichtes. Die Zivilprozessordnung und auch die Strafprozessordnung enthalten eine Reihe von Bestimmungen, die den Sachverständigenbeweis regeln. Der oder die Sachverständige ist im Rahmen der Gutachtenserstattung zur Einhaltung der Standesregeln, insbesondere ObjektivitätUnabhängigkeit und Unparteilichkeit, verpflichtet. Gerichtsgutachten im Fachbereich Berufskunde werden vorwiegend in Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten benötigt.



Privatgutachten:

Bei Privatgutachten erfolgt der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens nicht über einen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Auftrag, sondern direkt von der Partei bzw. Person selbst. Privatgutachten werden vielfältig eingesetzt. Sie können beispielsweise der Vorbereitung gerichtlicher Verfahren oder der Kontrolle gerichtlicher Sachverständigengutachten dienen oder sie werden überhaupt im Privat- und Wirtschaftsleben benötigt. Privatgutachten kommen in der Regel durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem oder der Sachverständigen zustande. Im Zivilverfahren wird ein Privatgutachten wie eine Urkunde (Beweismittel) behandelt, die der richterlichen Beweiswürdigung unterliegt.


Anmerkung: Für die Erstellung von Privatgutachten bestehen derzeit keine freien Kapazitäten.




 
 
 
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